Die Danndorfer Teiche bilden das Zentrum des AGV Vereinslebens,
mitten in einem Landschaftsschutzgebiet gelegen ist man hier auch schon ohne die Angelei gut aufgehoben.
Angelregeln:
Angelverbot vom 15.01. bis Karfreitag 09:00 Uhr (Eröffnung + Treffen am Vereinsheim).
Zusätzlich ist der Hechtteich vom 14.10 bis einschließlich 18.10 gesperrt (Sonderbesatz).
Der Sonntagsteich darf nur an Sonn- und Feiertagen befischt werden. Uhrzeiten: 20 Uhr am Vortag bis 6 Uhr am Folgetag.
Ab 01.11. ist nur noch das Angeln auf Raubfisch und Salmoniden erlaubt.
In allen Danndorfer Teichen ist das Senken nicht erlaubt.
Jahresfangbegrenzungen:
Die Jahresfangbegrenzung von Karpfen - in allen Danndorfer Teichen insgesamt 15 Stück pro Jahr.
Die Jahresfangbegrenzung von Hechten beträgt gesamt in allen Danndorfer Teichen insgesamt 10 Stück pro Jahr ( max.4 Stück pro Teich).
Die Jahresfangbegrenzung von Regenbogenforellen beträgt gesamt in allen Danndorfer Teichen insgesamt 10 Stück pro Jahr.
Zugelassene Fanggeräte:
3 Ruten mit je einem Haken pro Angler. Schonzeiten für Raubfische bitte beachten (siehe Fischereierlaubnisschein und Gewässerordnung) oder Fischarteninfo